Unverbindliche Mietbedingungen:
Version gültig vom 1.11.2021.
Diese Muster-Mietbedingungen dienen lediglich der übersichtlichen Veranschauung einiger wichtiger Bestandteile der AGB`s. Diese Zusammenfassung ist kein Bestandteil des Vertrages. Die AGB sind Vertragsbestandteil.
1. Mietvertrag:
(1) Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag als Fahrer genannten Personen geführt werden.
(2) Das Mietverhältnis endet zum vereinbarten Termin, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis nicht automatisch. Abholung und Rückgabe erfolgen am vereinbarten Übergabeort, sonst am Sitz des Vermieters.
(3) Überzieht der Mieter die vereinbarte Mietdauer, hat der Vermieter Anspruch auf angemessene Entschädigung gemäß § 546 BGB. Je angefangener Stunde werden 30€ berechnet, außer der Mieter hat die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten, wofür der Mieter die Beweislast trägt. Die Maximalgebühr je 24 Stunden verspäteter Rückgabe beträgt 300€.
2. Verkehrsunfälle
(1) Im Falle eine Unfalls unbedingt die AGB´s lesen. Somit ist der Mieter über den richtigen Ablauf informiert.
!!! Unfallbericht ausfüllen und Polizeiprotokoll erstellen lassen !!!
3. Zustand des Fahrzeugs:
(1) Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen wie z.B. kleine Lackschäden, kleine Dellen, Kratzer oder Parkrempler stellen keine Fahrzeugmängel dar, sofern die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die Parteien halten den Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe des Fahrzeugs gemeinsam im Übergabeprotokoll fest, das Bestandteil des Mietvertrags ist.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig gereinigt (innen) an den Vermieter zurückzugeben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung ganz oder teilweise nicht nach, hat er dem Vermieter die durch die Reinigung entstehenden angemessenen Kosten zu ersetzen. Der Vermieter kann einen entsprechenden Geldbetrag von der geleisteten Kaution einbehalten.
(3) Der Vermieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen.
4. Nutzung; Fürsorgepflicht:
(1) Das Mietfahrzeug darf nur innerhalb der Staaten der Europäischen Union sowie Großbritannien, Norwegen, Island, Kroatien, Andorra, Albanien, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina und der Schweiz benutzt werden. Ausgeschlossen sind insbesondere Reisen in die Türkei, Russland, Marokko, Tunesien und alle anderen nicht EU-Länder.
(2) Gestattet ist nur die übliche Verwendung als Reise-Wohnmobil. Darüber hinausgehende Handlungen und illegale Tätigkeiten sind verboten.
(3) Die Benutzung des Fahrzeugs ist nur gestattet, sofern der Mieter oder Fahrer im Besitz einer gültigen in Deutschland anerkannten Fahrerlaubnis ist, kein Fahrverbot besteht und die Fahrerlaubnis nicht vorläufig entzogen ist.
(4) Das Fahrzeug darf nur im fahrtüchtigen Zustand gesteuert werden.
(5) Der Mieter des Fahrzeuges ist verpflichtet, ab dem Zeitpunkt der Übergabe dieselbe Sorgfalt im Umgang mit dem Fahrzeug walten zu lassen, als wäre er der auf Werterhaltung bedachte Eigentümer. Insbesondere hat er darauf zu achten, dass: (a) entsprechende Sicherungsmaßnahmen im Fall von extremen Wetterbedingungen ergriffen werden, um eine Beschädigung des Fahrzeugs zu verhindern, (b) einer Gefahr durch absichtlicher Sachbeschädigung vorgebeugt wird, indem er das Fahrzeug auf eigene Kosten sicher abstellt, (c) bei Hinweisen auf betriebsbedingte Probleme des Fahrzeugs sich gemäß der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu verhalten (z.B. bei Aufleuchten einer Warn- oder Kontrollleuchte, (d) vor längeren Fahrten sicherzustellen, dass Ölstand und Reifendruck den Vorgaben des Herstellers entsprechen.
(6) Dem Mieter ist es nicht gestattet, technische oder auch vorübergehende, optische Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen.
(7) Entstehen dem Vermieter Kosten für vom Mieter zu verantwortende Schadenbeseitigung, Nachtanken, Reinigung, Ersatzbeschaffung von Teilen, Fahrzeugpapieren oder Schlüsseln, ist der Mieter verpflichtet, die Kosten zu ersetzen, sowie den damit verbundenen Aufwand des Vermieters zu entschädigen. Für Leistungen des Vermieters wird je geleistete Arbeitsstunde als angemessene Ersatzleistung 25 € vereinbart.
(8) Der Mieter ist für Verwarnungen, Bußgelder, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten verantwortlich, die während der Mietzeit mit dem Fahrzeug begangen werden.
5. Kleinreparaturen, Kraftstoffe, Öle
(1) Die Kosten für Kraftstoff sowie notwendige Hilfs- und Betriebsstoffe während des Mietverhältnisses sind vom Mieter zu tragen. Das Fahrzeug wird dem Mieter mit vollem Kraftstofftank übergeben. Der Mieter hat das Fahrzeug am Ende der Mietdauer vollgetankt zurückzugeben; andernfalls stellt der Vermieter 19 Euro Aufwandsentschädigung in Rechnung. Die Kosten für Kraftstoff hat der Mieter auf Nachweis zu vergüten.
(2) Kosten für Notwendige Reparaturen zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft des Fahrzeuges werden dem Mieter nur gegen Vorlage des Belegs und vorheriger Absprache mit dem Vermieter erstattet.
6. Nicht unfallbedingte Fahrzeugschäden; technische Defekte
(1) Der Mieter hat dem Vermieter technische Defekte am Fahrzeug unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Mieter dieser Meldepflicht nicht nach, hat der Mieter dem Vermieter den daraus resultierenden Folgeschaden zu ersetzen.
(2) Für alle Schäden am Fahrzeug, die auf Bedienungsfehler während der Mietzeit zurückzuführen sind, haftet der Mieter in gesetzlichem Umfang. In dem Fall gelten Absatz (1) und (2) nicht.
7. Stornostaffel:
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Zwischen 0 und 48 Stunden vor vereinbartem Mietbeginn ist der volle Gesamtmietpreis inklusive Extras an BORN TO CAMP zu zahlen.
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Zwischen 48 Stunden und 14 Tagen vor vereinbartem Mietbeginn sind 75% des Gesamtmietpreises inklusive Extras an BORN TO CAMP zu zahlen.
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Zwischen 14 Tagen und 28 Tage vor vereinbartem Mietbeginn sind 60% des Gesamtmietpreises inklusive Extras an BORN TO CAMP zu zahlen.
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Zwischen 28 und 60 Tagen vor vereinbartem Mietbeginn werden dem Mieter auf seinen Wunsch 50% des vereinbarten Gesamtmietpreises erstattet.
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Bei mindestens 60 Tagen vor vereinbartem Mietbeginn sind 25% des Gesamtmietpreises inklusive Extras an BORN TO CAMP zu zahlen. Der diesen Betrag übersteigende Anteil der Anzahlung wird erstattet. Hat der Mieter mit Geschenkgutschein bezahlt, so erhält der Mieter lediglich einen Stornogutschein in Höhe des ursprünglichen Gutscheins.